Erbrecht

Wir helfen Ihnen durch kluge und rechtssichere Gestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrags lange, belastende und teure Erbprozesse zu vermeiden. Der Familienfrieden bleibt erhalten. Die richtige Regelung Ihres Nachlasses unter Vermeidung von Erbschaftssteuer steht für uns im Zentrum. Ihre erbrechtlichen Ansprüche setzen wir schnell und kostengünstig durch.

Im Erbrecht können wir folgendes für Sie tun:

  • Überprüfung, ob Ihr Testament oder Erbvertrag noch aktuell und rechtssicher ist.
  • Maßgeschneiderte Gestaltung Ihres Testaments oder Ihres Erbvertrages. 
  • Individuelle Beratung und Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
  • Gestaltung und Beratung beim Pflegevertrag.
  • Beratung und Vertretung beim Sozialhilferegress.
  • Gestaltung von Behindertentestamenten und Bedürftigentestamenten.
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen,  Nachlasspflegschaften und Nachlassverwaltungen.  
  • Gründung und Verwaltung von Stiftungen.
  • Beratung und Gestaltung bei vorweggenommener Erbfolge
  • Beratung und Gestaltung von Unternehmertestamenten.
  • Beratung und Gestaltung bei Unternehmensnachfolge
  • Durchsetzung Ihres Pflichteilsanspruchs und Pflichtteilsergänzungsanspruchs.
  • Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche als Erbe oder Vermächtnisnehmer.
  • Vertretung im Erbscheinsverfahren.  
  • Vertretung bei der Erbauseinandersetzung.
  • Beratung bei der Wahl des richtigen Güterstandes.
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Nachlassgläubiger.
  • Beratung und Vertretung von Testamentsvollstreckern. 
  • Beratung und Vertretung von eingetragenen Lebenspartnern und nicht ehelichen Lebenspartnern.  
  • Erbrechtliche Beratung und Gestaltung für sog.„Mallorca-Rentner“ (Grenzüberschreitende Erbfälle)   
  • Mediation in Erbstreitigkeiten.
  • Übernahme von Schiedsrichtertätigkeiten bei Erbstreitigkeiten.  

Auf Wunsch führen wir auch Hausbesuche durch.     

Warum wir für Sie der richtige Ansprechpartner sind:

Der Volksmund sagt zu Recht: „Seid Ihr Euch noch gut oder habt Ihr schon geerbt?“