Steuerberatung & Steuerrecht

„Die Gelehrten sagen: die Welt wird immer komplizierter. Ich glaube aber nicht, dass sie jemals mit dem deutschen Steuerrecht gleichziehen kann.“ Jürgen Beuerle

Schwerpunktmäßig werden wir tätig bei:

  • ⁠Erstellung von Steuererklärungen: für Privatpersonen, Vermieter, Arbeitnehmer, Rentner, Kleingewerbetreibende
  • Einkommenssteuererklärung⁠
  • Umsatzsteuererklärung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen: Planung und Optimierung von Vermögensübertragungen
  • Steuerstrafverfahren: Verteidigung bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung oder anderen steuerlichen Straftaten.
  • ⁠Beratung und Vertretung bei Selbstanzeige
  • ⁠Vertretung im Einspruchsverfahren
  • Vertretung vor den Finanzgerichten

Auf Wunsch führen wir auch Hausbesuche durch. 

Warum wir die richtigen Ansprechpartner sind:

Gerade in die Selbstanzeigeberatung fließen steuer- und strafrechtrechtliche Gesichtspunkte ein.
Aufgrund unserer Kompetenz und Erfahrung auf beiden Rechtsgebieten zeigen wir Ihnen den sichersten Weg auf.
Dabei sind unsere Kanzleistandorte am Bodensee in der Nähe zu Österreich, zur Schweiz und
zum Fürstentum Liechtenstein zu Ihrem Vorteil.

Gerne übernehmen wir auch die Erstellung Ihrer Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt.
Da wir uns auch auf das Erbrecht spezialisiert habe, wissen wir, worauf es ankommt.

FAQS

Häufig gestellte Fragen im Steuerrecht

Unsere Steuerberatung richtet sich an Privatpersonen, Vermieter, Arbeitnehmer, Rentner und Kleingewerbetreibende. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen sowie Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen. Ziel ist es, Ihre steuerlichen Angelegenheiten optimal zu regeln, sodass Sie nur die tatsächlich notwendigen Steuern zahlen. 

Besonders bei der Steuererklärung für Vermietung und Verpachtung ist es wichtig, alle Einnahmen und Ausgaben korrekt zu erfassen. Unser erfahrener Steuerberater prüft Ihre Unterlagen sorgfältig, um alle steuerlichen Vorteile zu nutzen und sicherzustellen, dass Sie nicht zu viel Steuern zahlen. So behalten Sie stets den Überblick über Ihre Finanzen. 

Für eine vollständige Steuererklärung sollten Sie relevante Belege bereithalten, wie zum Beispiel: 

  • Einnahmen- und Ausgabenübersichten mit Belegen 
  • Vorheriger Steuerbescheid 
  • Ggf. Belege zu Mieteinnahmen und Renovierungskosten 
  • Ggf. Rentenbescheid oder Lohnsteuerbescheinigung 
  • Rechnungen und Quittungen für beruflich bedingte Ausgaben 
  • Nachweise zu weiteren Einnahmen & steuerlich relevanten Ausgaben  

 

Unser Team unterstützt Sie gern dabei, eine individuelle Liste der benötigten Unterlagen zusammenzustellen. 

In unserem Kanzleibüros in Meersburg oder Uhldingen-Mühlhofen nehmen wir uns Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen. In einem persönlichen und vertrauensvollen Beratungsgespräch erklären wir Ihnen alle Schritte der Steuererklärung – verständlich und ohne Fachchinesisch. So können auch komplexe Themen rund um Steuerrecht und Steuerberatung einfach nachvollzogen werden. 

Wir informieren Sie von Anfang an transparent über die anfallenden Gebühren und erarbeiten gemeinsam eine Lösung, die zu Ihrer finanziellen Situation passt. Unser Ziel ist es, Ihnen eine hochwertige Steuerberatung zu bieten, ohne dass Sie sich über versteckte Kosten sorgen müssen. 

Unsere Kanzlei legt großen Wert auf klare und verständliche Beratung. Alle steuerlichen und rechtlichen Begriffe erklären wir in einfacher Sprache – damit Sie stets den Überblick behalten und sich nicht überfordert fühlen. Vertrauen, Transparenz und eine persönliche Betreuung stehen für uns an erster Stelle. 

Sollte das Finanzamt Rückfragen zu Ihrer Steuererklärung haben, vertreten wir Ihre Interessen kompetent. Unsere erfahrenen Steuerrechtler klären Unstimmigkeiten und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – Ihre Finanzen und Ihre Zukunft. 

Eine Selbstanzeige kann notwendig sein, wenn in der Vergangenheit Fehler in der Steuererklärung aufgetreten sind. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu den steuer- und strafrechtlichen Aspekten einer Selbstanzeige. So helfen wir Ihnen, eventuelle Strafzahlungen zu vermeiden und Ihre steuerliche Situation nachhaltig zu bereinigen. 

Ja, auf Wunsch führen wir Hausbesuche durch – besonders wenn Mobilitätseinschränkungen bestehen oder Sie sich in Ihrem vertrauten Umfeld wohler fühlen. So garantieren wir eine persönliche und individuelle Beratung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. 

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Expertise in der Erstellung von Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen. Wir beraten Sie, wie Sie Vermögensübertragungen steueroptimal gestalten und dabei unnötig hohe Steuerzahlungen vermeiden. Dank unserer Spezialisierung im Erbrecht wissen wir genau, worauf es ankommt.