Wirtschaftskrise und Jobunsicherheit: Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten blicken viele Arbeitnehmer mit Sorge auf ihre berufliche Zukunft. Die Angst vor Kündigungen, unsicheren Arbeitsverhältnissen oder finanziellen Einbußen wächst. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und sich frühzeitig mit den arbeitsrechtlichen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Dieser Artikel bietet eine kompakte Orientierungshilfe zu den wichtigsten Themen rund um Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge und Co. 

  1. Kündigungsschutz: In wirtschaftlich unsicheren Zeiten steigt das Risiko betriebsbedingter Kündigungen. Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit genießen zwar einen stärkeren Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dennoch können Unternehmen Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen aussprechen. Entscheidend ist hierbei die Sozialauswahl — Arbeitgeber müssen bei betriebsbedingten Kündigungen bestimmte Kriterien berücksichtigen, darunter die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter, Unterhaltspflichten und eventuelle Schwerbehinderungen. Arbeitnehmer sollten ihre Position in der Sozialauswahl kennen und gegebenenfalls prüfen, ob die Kündigung rechtlich angreifbar ist. Kommt es zu einer Kündigung, sollte diese unbedingt gründlich geprüft werden, da formale oder inhaltliche Fehler oft zur Unwirksamkeit führen können. Wichtig: Wer gegen eine Kündigung vorgehen möchte, muss schnell handeln — die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Verpasst man diese Frist, tritt die sogenannte Präklusion ein, und selbst eine offensichtlich fehlerhafte Kündigung ist dann nicht mehr anfechtbar. 

  2. Aufhebungsvertrag: In Krisenzeiten greifen Unternehmen häufig auf Aufhebungsverträge zurück, um Arbeitsverhältnisse einvernehmlich zu beenden und langwierige Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden. Dabei vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oft verbunden mit einer Abfindung oder weiteren Vereinbarungen, wie etwa der Freistellung oder einem wohlwollenden Arbeitszeugnis. Für Arbeitnehmer birgt ein Aufhebungsvertrag jedoch Risiken: Ohne juristische Prüfung können sie wichtige Ansprüche verlieren oder eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld riskieren. Ein einmal geschlossener Aufhebungsvertrag lässt sich nur schwer rückgängig machen. Eine Anfechtung ist lediglich bei nachweisbarem Irrtum, Täuschung oder Drohung möglich, was hohe rechtliche Hürden mit sich bringt. Deshalb ist es ratsam, solche Verträge sorgfältig und rechtssicher aufzusetzen. 

  3. Arbeitszeit und Kurzarbeit: Viele Unternehmen setzen in Krisenzeiten auf Kurzarbeit, um Kündigungen zu vermeiden. Das Kurzarbeitergeld beträgt in der Regel 60 % des ausgefallenen Nettolohns (67 % bei Arbeitnehmern mit Kindern). Wichtig ist, dass Kurzarbeit nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden kann — sie setzt entweder eine tarifliche Grundlage, eine Betriebsvereinbarung oder die Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter voraus. Arbeitnehmer sollten prüfen, wie sich Kurzarbeit auf ihr Einkommen und ihre Sozialversicherungsbeiträge auswirkt und ob zusätzliche Unterstützungen, wie Aufstockungen durch den Arbeitgeber, möglich sind. Auch der Abbau von Überstunden oder Resturlaub kann vor Einführung der Kurzarbeit gefordert werden. 

  4. Rechte bei Betriebsschließungen: Sollte der Arbeitgeber insolvent gehen oder der Betrieb geschlossen werden, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit. Dieses wird für maximal drei Monate gezahlt und entspricht dem Nettogehalt. Es ist entscheidend, sich frühzeitig arbeitssuchend zu melden, um keine Fristen zu versäumen und die eigenen Ansprüche zu sichern. Arbeitnehmer sollten zudem prüfen, ob ausstehende Lohnforderungen bestehen und wie diese im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. In einigen Fällen kann auch eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein, um unrechtmäßige Kündigungen zu überprüfen. 

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch oder eine Ersteinschätzung zur Verfügung.